TERMS
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weinrestaurant und Weinhandel „Wine Time“ GmbH (im weiteren Text „Wine Time GmbH“)
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Wine Time GmbH gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in dem Verkauf von Speisen und Getränken (Food and Beverage), der gastronomischen Begleitung und Organisation von kulturellen Veranstaltungen und sonstigen Programmen, private Feiern oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Wine Time GmbH. Die Wine Time GmbH ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten sowie Bewirtungs- oder Veranstaltungsverträge, die mit der Wine Time GmbH abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
3. Die AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die Wine Time GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme der Wine Time GmbH zustande. Der Wine Time GmbH steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig durch Leistungserbringung anzunehmen.
2. Wurde die Reservierung durch Dritte vorgenommen, haften diese der Wine Time GmbH gegenüber zusammen mit dem Vertragspartner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsbetrag.
§ 4 Veranstaltungen
1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch die Wine Time GmbH zu ermöglichen, hat der Vertragspartner der Wine Time GmbH die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Wine Time GmbH dem schriftlich zustimmt. Stimmt die Wine Time GmbH nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt die Wine Time GmbH zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist die Wine Time GmbH berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der Wine Time GmbH und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der Wine Time GmbH für den Vertragspartner zumutbar sind.
4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann die Wine Time GmbH pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde 25,00 € zzgl. ges. MwSt. In Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet der Wine Time GmbH gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
5. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u. ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Die Wine Time GmbH kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit der Wine Time GmbH abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat die Wine Time GmbH das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u. ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
8. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens der Wine Time GmbH nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
9. Störungen oder Defekte an von der Wine Time GmbH zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies der Wine Time GmbH möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Restaurantleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen die Wine Time GmbH belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht der Wine Time GmbH frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen der Wine Time GmbH gehen zu Lasten des Vertragspartners.
11. Beschafft die Wine Time GmbH für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt die Wine Time GmbH im Namen und in Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die Wine Time GmbH von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung der Wine Time GmbH wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
12. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.
13. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Wine Time GmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat die Wine Time GmbH das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
14. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zur Wine Time GmbH oder seines Restaurants „Hektor“, insbesondere durch Verwendung des Namens hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung Wine Time GmbH.
§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der Wine Time GmbH. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die jeweiligen Beträge werden gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat die Wine Time GmbH das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Die Wine Time GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
2. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die die Wine Time GmbH nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn der Wine Time GmbH die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob die Wine Time GmbH ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit.
3. Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil dieses Vertrages. Die Aktualisierung wird dem Vertragspartner mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Für den Fall einer Preiserhöhung hat der Vertragspartner neben den unter § 8 genannten Kündigungsgründen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Erhöhung schriftlich erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang bei der Wine Time GmbH.
4. Der Zahlungsanspruch der Wine Time GmbH ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
5. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt die Wine Time GmbH, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
6. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Die Wine Time GmbH ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
7. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung der Wine Time GmbH nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Wine Time GmbH abgetreten werden.
8. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Produkten der Wine Time GmbH mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis Wine Time GmbH nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.
§ 6 Datenschutz, Datenaustausch
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass die Wine Time GmbH Bestandsdaten (Name/Adresse/Zeitraum) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Die Wine Time GmbH ist zur Offenlegung der Vertragspartnerdaten berechtigt, sofern dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist (staatliche Behörden).
§ 7 Rücktritt des Vertragspartners
1. Ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund der vertraglichen Vereinbarung. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages zwischen der Wine Time GmbH und dem Vertragspartner ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Vertragspartner nur bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Wine Time GmbH auszulösen. Andernfalls ist der Vertragspartner zur Zahlung des vereinbarten Entgelts auch dann verpflichtet, wenn er die Leistung der Wine Time GmbH nicht in Anspruch nimmt.
2. Der Wine Time GmbH steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
3. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Wine Time GmbH nicht gegeben oder geringer ist.
§ 8 Rücktritt / Kündigung der Wine Time GmbH
1. Die Wine Time GmbH ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von der Wine Time GmbH nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
d) der Vertragspartner den Namen der Wine Time GmbH mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der Wine Time GmbH untervermietet werden
f.) die Wine Time GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Vertragspartner unter Einfluss von Drogen oder Alkohol steht oder sich gegenüber anderen Kunden oder dem Personal ausfällig verhält. Die Wine Time GmbH ist berechtigt, den Vertragspartner des Hauses zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder Personal belästigt oder beleidigt.
2. Die Wine Time GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch die Wine Time GmbH begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch der Wine Time GmbH auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 9 Haftung der Wine Time GmbH eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. Die Wine Time GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. In Ausnahmefällen haftet die Wine Time GmbH für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
a) die auf der Verletzung grundsätzlicher Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Eine Haftung der Wine Time GmbH für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Wine Time GmbH haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind solche, die sich dem Einflussbereich der Wine Time GmbH entziehen, wie z.B. Naturkatastrophen, öffentliche Unruhen.
4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch die von der Wine Time GmbH eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn die Wine Time GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.
6. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen die Wine Time GmbH aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
§ 11 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des jeweiligen Betriebs der Wine Time GmbH.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts oder des internationalen Privatrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Wine Time GmbH.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst entsprechen. Das gilt auch für den Fall, wenn Regelungen im Vertrag nicht getroffen wurden und fehlen.